Neues EU-Biozidrecht
Quelle: pan-germany
Biozide sind potentiell gefährliche Stoffe, die die menschliche Gesundheit gefährden, Bakterienresitenzen fördern oder die Umwelt belasten können. Daher dürfen sie nur nach behördlicher Zulassung und zeitlich begrenzt vermarktet werden. In der Praxis sind die meisten der schätzungsweise 35.000 vermarkteten Biozidprodukte in Deutschland bislang noch ungeprüft. Darunter sind viele verbrauchernahe Produkte wie Desinfektionsmittel, antibakterielle Haushaltsreiniger, Hygienespüler, Holzschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel.
>Verbraucherratgeber Biozide /www.pan-germany.org
>www.pan-germany.org Hintergrundstudie zu biozidbehandelten Gebrauchsgegenständen
>www.pan-germany.org Informationsblatt zum neuen EU-Biozidrecht