Multiple Chemical Sensitivity (MCS) Allgäu

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SCHADSTOFFE IN SCHUTZMASKEN?

Schadstoffe in Masken können durch die Atmung direkt in die Lunge gelangen.

Empfehlung des Magazins WISO:

WIE KANN MAN SICH BESSER SCHÜTZEN?

- Alltagsmasken am besten sicherheitshalber vor dem ersten Tragen waschen, das Waschen im Zweifel wiederholen und die Maske nur nutzen, wenn kein Geruch wahrnehmbar ist.

- Medizinische Vliesmasken vor dem Tragen auf Geruch prüfen. Ist dies der Fall, Maske auslüften lassen und nur nutzen, wenn kein Geruch mehr wahrnehmbar ist

- Wenn die Maske weiterhin riecht, nicht tragen und reklamieren

https://www.daab.de/blog/2021/01/corona-pandemie-schadstoffe-in-schutzmasken/






FFP2-Masken
 
 
- Robert Koch-Institut
Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h.passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.
Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.
Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren. Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.
https://www.rki.de


Was ist mit Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist?

Kunden und Begleitpersonen klagen, dass ihnen, obwohl sie glaubhaft machen keine Maske tragen zum können, zum Beispiel durch ein ärztliches Attest, einen Schwerbehindertenausweis oder ähnliches, der Zutritt zu Geschäften ohne Maske verwehrt wird. Dieser Personenkreis ist nicht zum Tragen einer Maske verpflichtet.

- Nach Aussage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ist jedoch die Überprüfung, ob ein Befreiungsgrund für die Kunden und Begleitpersonen tatsächlich vorliegt, nicht Aufgabe des Betreibers eines Geschäftes, sondern liegt in der Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden.

- Zudem ist der Adressat eines etwaigen Bußgeldbescheides nicht der Ladenbetreiber, sondern die Kunden selbst.

- Ängste der Betreiber, für Verstöße in Haftung genommen zu werden, sind daher unbegründet.

https://www.ihk-muenchen.de/corona-unternehmen-hygiene/#st_text_picture_10   (10.02.2021)




Hamburg, 18. Mai 2020

Pressemitteilung: Maskenmüll: Masken und Schutzkleidung – ein riesiges Abfallproblem

Seit Ende April ist in Deutschland die Maskenpflicht Teil der Corona-
Bekämpfungsstrategie. Weil Maskenträger sich seltener ins Gesicht fassen und zudem
die Ausbreitung der Viren durch Mund- und Nasenschutz gehemmt werden kann,
stellen sie einen möglichen Beitrag zur Seuchenbekämpfung dar. Ein Aspekt wird
jedoch bislang völlig außer Acht gelassen.

Zu Recht wurde bei Wegwerfbechern für Kaffee und Tee auf das entstehende
Müllproblem aufmerksam gemacht. Die Müllmenge durch Atemschutzmasken wird
jedoch noch deutlich größer. Der vom Wirtschaftsministerium errechnete Bedarf von bis
zu 12 Milliarden Atemschutzmasken pro Jahr sowie der größere Verbrauch an
Einmalhandschuhen, weiterer Schutzkleidung usw. sorgt für ein Abfallaufkommen von
etwa 1,1 Millionen Tonnen pro Jahr. Das wären etwa 7 Prozent der gesamten
Hausmüllmenge Deutschlands, die zusätzlich entstehen würden.
Dabei wäre das Problem durchaus lösbar, wenn seitens der Hersteller nur Materialien
eingesetzt würden, die nach der Verwendung in biologische Kreisläufe zurückgehen
können. Durch ihre Abbaubarkeit könnten die Masken nach ihrer Nutzung sogar
nützlich für die Umwelt sein, ohne dabei an Schutzwirkung einzubüßen. So könnte
beispielsweise, nach entsprechender Aufbereitung, Pflanzvlies entstehen, das den
Pestizid- und Bewässerungseinsatz senkt.

Vielfach werden in den Masken auch gefährliche vermeintlich antimikrobielle
Substanzen wie bspw. Silberverbindungen eingesetzt, die keine nachgewiesene
Wirkung gegen Corona-Viren besitzen und zusätzliche Resistenzen von anderen
Krankheitskeimen fördern können. Durch viele waschbare Masken (u.a. aus Polyester)
ergibt sich zudem ein Problem durch das Einatmen von Mikroplastikabrieb.

Die Corona-Krise jetzt mit einem zusätzlich verschärften Abfallproblem zu verbinden, ist
kurzsichtig. Stattdessen sind entsprechende Umwelt- und Qualitätsauflagen an
Atemschutzmasken zu stellen. Andernfalls ist zu befürchten, dass wieder einmal
Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt gegeneinander ausgespielt werden.

Zitat: „Es kann nicht sein, dass die Atemschutzmasken jetzt ein gigantisches
Müllproblem verursachen, wo es doch möglich ist, perfekt biologisch abbaubare
Materialien zu verwenden, die dann in der Tat in biologische Kreisläufe eingehen
können. Dies zeigt eine erhebliche Kurzsichtigkeit und Doppelbödigkeit bisheriger
Umwelt- und Gesundheitspolitik. Es darf nicht sein, dass man den Planeten krank
macht, um gesund bleiben zu wollen.“, sagt dazu Prof. Dr. Michael Braungart, Leiter
des Hamburger Umweltinstituts.

Kontakt und weitere Informationen:
Hamburger Umweltinstitut e.V.
Patrick Meiß
Trostbrücke 4
20457 Hamburg
Tel: +49 (0)40 - 439 20 91
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.






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